Übergangsregelung zum Nachweis der Fachkunde angemahnt
Mit Inkrafttreten großer Teile der Modernisierung des Personenbeförderungsrechts am 02.08.2021
dürfen Genehmigungsbehörden bei der Neubeantragung von Personenbeförderungsscheinen im
Bereich Taxi keine Ortskunde mehr verlangen. An deren Stelle tritt dafür der Nachweis einer
Fachkunde. Wie diese inhaltlich aussehen soll und wer sie abnehmen wird, wird derzeit im
Bundesverkehrsministerium noch erarbeitet.
Nun scheint sich allerdings abzuzeichnen, daß diese nähere Ausgestaltung nicht mehr rechtzeitig fertig
wird. Dies kann aber nicht bedeuten, daß der Zugang zur Tätigkeit als Taxifahrer verunmöglicht wird.
Dies würde nicht nur die Berufsfreiheit unzulässig einschränken, sondern auch die Bemühungen der
Taxi- und Mietwagenunternehmer, nach der Pandemie in den Normalbetrieb zurückzukehren, im Keim
ersticken, weil ihnen so dringend benötigtes Personal vorenthalten wird.
Das Land Bayern hat bereits eine landesweite Übergangsregelung erarbeitet. Diese sieht unter
anderem vor, daß der Nachweis der Fachkunde bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung mit Gültigkeit für Taxis, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr
vorübergehend – wegen tatsächlicher Unmöglichkeit – nicht zu verlangen ist. Im Rahmen dieser
Übergangsregelung wird die Gültigkeitsdauer des P-Scheins von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt.
Darüber hinaus wird einschränkend definiert, daß diese Fahrerlaubnisse mit einer auflösenden
Bedingung zu beschränken sind, so daß sie erlischen, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis
der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde
geeigneten Stelle vorlegt.
Mit dem Wunsch nach einer ähnlichen landesweiten Übergangsrelegung hat sich der VSPV e.V. am
08.07.2021 mit einem entschlossenen Schreiben an Landesverkehrsminister Hendrik Wüst gewandt
und eine entsprechende Regelung mit Nachdruck angemahnt.
Eine solche Regelung hält der VSPV e.V. für NRW für unverzichtbar. „Es erscheint schlechterdings
unmöglich, daß wir in Nordrhein-Westfalen keine Lösung dafür finden, daß man in Berlin nicht seine
Hausaufgaben macht,“ mahnt VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate an. In den
Straßenverkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte herrscht Ratlosigkeit – und bei den
Mitgliedsunternehmen Fassungslosigkeit, die bei einigen, die nur mit Mühe durch die Pandemie
gekommen sind, in Hoffnungslosigkeit umzuschlagen droht. „Durch eine klare, landesweite Regelung
kann die Landesregierun dem abhelfen – und ein klares Zeichen setzen, daß es für die Unternehmen in NRW mit Volldampf aus der Krise geht und die Landesregierung Hindernisse, die die Unternehmen
nicht zu verantworten haben, im Sinne der Zukunftsfähigkeit unseres Landes aus dem Weg schafft,“
führt Waltemate weiter aus.
Der VSPV ist die Berufsvertretung aller im privaten Straßenpersonenverkehrsgewerbe tätigen
Unternehmer – Taxi-, Mietwagen-, Omnibus- sowie Krankentransport- und Notfallrettungsdienstunternehmer – in Nordrhein-Westfalen. Im Bereich Krankentransport- und Notfallrettungsdienst sind wir bundesweit tätig.
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