Verband des
privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

Verband des
privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

Taxi / Mietwagen

Für unsere Mitgliedsbetriebe im Bereich des Taxi- und Mietwagenverkehrs haben wir mit den gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten nach § 133 Abs. 1 SBG V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) abgeschlossen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zu den vereinbarten Bedingungen und Entgelten mit den Krankenkassen abzurechnen.

Taxitarifänderungsanträge werden bei Bedarf von uns gestellt und gegenüber den politisch Verantwortlichen in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten inhaltlich auch vertreten. Natürlich werden solche Anträge nur auf Beschluss der in den Tarifgebieten ansässigen Mitgliedsbetriebe gestellt.

Den uns angeschlossenen Unternehmen stellen wir bei Bedarf auch Musterarbeitsverträge (für Vollzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte sowie kurzfristig Beschäftigte) zur Verfügung.

Wir arbeiten in entsprechenden Gremien der Industrie- und Handelskammern an der ständigen Weiterentwicklung der Fach- und Sachkundeprüfungen mit. 

Diese Prüfungen tragen dazu bei, dass der Weg in die Selbständigkeit mit den dringend notwendigen Kenntnissen erfolgt.

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