Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie kann von jeder natürlichen oder juristischen Person sowie Personengesellschaft, die im Taxi- und Mietwagengewerbe, Omnibusgewerbe oder im privaten, gewerblichen Krankentransport- und Rettungstransportdienst tätig ist und im Verbandsgebiet seinen Sitz oder seine Niederlassung hat beantragt werden (ordentliche Mitglieder).
Die Mitgliedschaft kann auch dann erworben bzw. aufrechterhalten werden, wenn der Antragsteller noch keinen eigenen Verkehr gemäß Artikel 2 betreibt bzw. das Mitglied einen solchen nicht mehr betreibt (außerordentliche Mitglieder).
Maßgebend für die Beitragsberechnung des laufenden Jahres ist der im Vorjahr erzielte Brutto-Umsatz gemäß Artikel 8 unserer Satzung.
Meldung und Zahlung des Beitrages müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres vorgenommen sein, da ansonsten gemäß Artikel 8 Nr. 1 der Satzung der Beitrag auf den Höchstbeitrag festgelegt wird.