Verband des
privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

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Barmer ändert Zuzahlungsregelung bei Fahrten zur Strahlen- und Chemotherapie

Wir haben auf Nachfrage vom Verband der Ersatzkassen (vdek) die Nachricht erhalten, dass die Barmer die Zuzahlungsregelung bei Fahrten zur Strahlen- und Chemotherapie geändert hat. 

Bis zum 04.07.2021 hat die Barmer bei ambulanten hochfrequenten Behandlungen (onkologische Chemo- und Strahlentherapie sowie vergleichbare Behandlungen) innerhalb einer Behandlungsserie die gesetzliche Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt beschränkt. Mit Wirkung ab dem 05.07.2021 wurde die Zuzahlungsregelung im Rahmen des Genehmigungsprozesses umgestellt. Die Regelung entspricht damit der gesetzlichen Intention des „§ 61 SGB V – Zuzahlungen“, dass für jede Fahrt eine Zuzahlung zu entrichten ist

Dies hat zur Folge, dass Versicherte der Barmer für Bescheide/Genehmigungen ab dem 05.07.2021 (maßgebend ist das Bescheid-/Genehmigungsdatum und nicht der Fahrzeitraum) nicht mehr für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt jeweils eine Zuzahlung zu leisten haben, sondern für jede einzelne Hin- und Rückfahrt zu ambulanten hochfrequenten (Serien-) Behandlungen. Die Regelung gilt auch für eventuelle Verlängerungsbescheide.   Im Kreis der Ersatzkassen verfahren die DAK-Gesundheit sowie die Techniker Krankenkasse seit dem 01.03.2017 bzw. 01.04.2017 genauso.  

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