Übergangsregelung zum Nachweis der Fachkunde angemahnt

Mit Inkrafttreten großer Teile der Modernisierung des Personenbeförderungsrechts am 02.08.2021 dürfen Genehmigungsbehörden bei der Neubeantragung von Personenbeförderungsscheinen im Bereich Taxi keine Ortskunde mehr verlangen. An deren Stelle tritt dafür der Nachweis einer Fachkunde. Wie diese inhaltlich aussehen soll und wer sie abnehmen wird, wird derzeit im Bundesverkehrsministerium noch erarbeitet.

Nun scheint sich allerdings abzuzeichnen, daß diese nähere Ausgestaltung nicht mehr rechtzeitig fertig wird. Dies kann aber nicht bedeuten, daß der Zugang zur Tätigkeit als Taxifahrer verunmöglicht wird. Dies würde nicht nur die Berufsfreiheit unzulässig einschränken, sondern auch die Bemühungen der Taxi- und Mietwagenunternehmer, nach der Pandemie in den Normalbetrieb zurückzukehren, im Keim ersticken, weil ihnen so dringend benötigtes Personal vorenthalten wird.

Das Land Bayern hat bereits eine landesweite Übergangsregelung erarbeitet. Diese sieht unter anderem vor, daß der Nachweis der Fachkunde bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Gültigkeit für Taxis, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr vorübergehend – wegen tatsächlicher Unmöglichkeit – nicht zu verlangen ist. Im Rahmen dieser Übergangsregelung wird die Gültigkeitsdauer des P-Scheins von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt. Darüber hinaus wird einschränkend definiert, daß diese Fahrerlaubnisse mit einer auflösenden Bedingung zu beschränken sind, so daß sie erlischen, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt.

Mit dem Wunsch nach einer ähnlichen landesweiten Übergangsrelegung hat sich der VSPV e.V. am 08.07.2021 mit einem entschlossenen Schreiben an Landesverkehrsminister Hendrik Wüst gewandt und eine entsprechende Regelung mit Nachdruck angemahnt.

Eine solche Regelung hält der VSPV e.V. für NRW für unverzichtbar. „Es erscheint schlechterdings unmöglich, daß wir in Nordrhein-Westfalen keine Lösung dafür finden, daß man in Berlin nicht seine Hausaufgaben macht,“ mahnt VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate an. In den Straßenverkehrsämtern der Kreise und kreisfreien Städte herrscht Ratlosigkeit – und bei den Mitgliedsunternehmen Fassungslosigkeit, die bei einigen, die nur mit Mühe durch die Pandemie gekommen sind, in Hoffnungslosigkeit umzuschlagen droht. „Durch eine klare, landesweite Regelung kann die Landesregierun dem abhelfen – und ein klares Zeichen setzen, daß es für die Unternehmen in NRW mit Volldampf aus der Krise geht und die Landesregierung Hindernisse, die die Unternehmen nicht zu verantworten haben, im Sinne der Zukunftsfähigkeit unseres Landes aus dem Weg schafft,“ führt Waltemate weiter aus.

Der VSPV ist die Berufsvertretung aller im privaten Straßenpersonenverkehrsgewerbe tätigen Unternehmer – Taxi-, Mietwagen-, Omnibus- sowie Krankentransport- und Notfallrettungsdienstunternehmer – in Nordrhein-Westfalen. Im Bereich Krankentransport- und Notfallrettungsdienst sind wir bundesweit tätig.